Fahrschule Betz
Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen aus
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse B96: Pkw mit Anhänger in der Kombination von 3500 bis 4250 Kg
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
BF 17 (Autoführerschein)
Begleitender Fahrer:
- Mindestalter 17 Jahre
- eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick). Diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
- Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.
- Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
- Mit erreichen des 18. Geburtstags erhält der Fahrer am Amt den Führerschein Klasse B. Dieser ist dann international gültig.
- Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
- Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
- Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt.
- Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen).
- 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.
Klasse B (Autoführerschein)
- Mindestalter 18 Jahre
- eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).
- Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
- Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
- Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt.
- Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen).
- 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.
Gültigkeit:
- Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet
Klasse B96 (mittelschwere Anhänger)
- Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
- Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen nicht mehr als 4250 kg.
- Nur theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfung!
Ausbildung:
- 2,5 Stunden Theorie
- 3,5 Stunden praktische Übungen
- 1 Stunde fahren im Realverkehr
Klasse BE (Anhänger)
- Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
- Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 3500 kg überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
- keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
- Praxisprüfung
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt