Fahrschule Betz
Busführerscheine
Hier bieten wir folgende Klassen an
- D große Busse
- DE Anhängerklasse für die Klasse D
- Für all diese Klassen bieten wir Crashkurse an. Die Ausbildungszeit beträgt ab 2 Wochen.
- Wir schulen auf eigenen Bussen und Anhängern dadurch flexible Stundenplanung
- Ausbildung mittels Bildungsgutschein
- Schulung mit modernster Technik
- Ausbildungszeit Praxis ab 8 Tage
- Ausbildungszeit Theorie ab 10 Tage
- mehrere Bus-Fahrlehrer, wenn Probleme entstehen würden
- Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG
Klasse D (Busführerschein)
- „große Busse“ die zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind
- Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden. Der Gelenklinienbus ist ein Fahrzeug der Klasse D!
- Mindestalter 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (große IHK-Prüfung)
- 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation , dann aufLinienverkehr bis 50 Km Linienlänge beschränkt.
- 20 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oderFachkraft im Fahrbetrieb, dann auf Linienverkehr bis 50 KmLinienlänge beschränkt
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation!
Klasse DE (Busanhängerführerschein)
- „große Busse mit Anhänger“ Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter wie Klasse D
- Vorbesitz Klasse D
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Ausbildung:
- keine Theorie
Praxis:
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Klasse D1 (kleiner Bus)
- „kleine Busse“ Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 (Kleinbus) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden
- Mindestalter siehe Klasse D1
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Ausbildung:
- keine Theorie
Praxis:
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt