Fahrschule Betz
Vorbereitung auf die Taxi-, Mietwagen und Omnibusunternehmerprüfung
Jeder Taxi-, Mietwagen und Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Kraftomnibus oder Kleinbussen, oder wer als Unternehmer/in Personenbeförderungen mit einem Taxi oder einem Mietwagen durchführen will, muss die subjektiven Berufszugangsverordnung erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBI.I S. 851) festgeschrieben. Dem § 3 PBZugV entsprechend, müssen Sie vor der Erteilung der jeweilig beantragten Konzession unter anderem Ihre fachliche Befähigung zur Führung eines derartigen Unternehmens nachweisen.
Bei den meisten zukünftigen Unternehmern ist die fachliche Eignung aber nur über eine Prüfung bei der zuständigen IHK zu erbringen, welche ohne fachliche und intensive Vorbereitung nur selten bestanden wird.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Vorbereitung auf diese Prüfung getrennt nach den angestrebten Konzessionen für das Omnibus- und Taxi-/ Mietwagengewerbe 14-tägige Voolzeitvorbereitungskurse für diese Prüfung an. Dieser Lehrgang hat einen kaufmännischen und einen fachlichen Teil. In der Prüfung wird sowohl Personenbeförderungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Tarifrecht als auch kaufmännisches Rechnen, Buchführung und Fahrzeugkostenrechnung verlangt.
Bei uns kann man den Lehrgang mit und ohne intensive Buchführung buchen. Nur eine gute Vorbereitung ebnet den Weg in eine geplante Selbstständigkeit!
Klasse B (Autoführerschein)
- Mindestalter 18 Jahre
- eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).
- Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
- Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
- Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte (diese finden bei uns von Montag bis Freitag statt.
- Jeder Schüler erhält einen Plan und kann sich die Theorie selbst zusammenstellen).
- 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Führerscheinaushändigung erfolgt auf dem Amt am Geburtstag.
Gültigkeit
- Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet
Klasse B96 (mittelschwere Anhänger)
- Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
- Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen nicht mehr als 4250 kg.
- Nur theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfung!
Ausbildung:
- 2,5 Stunden Theorie
- 3,5 Stunden praktische Übungen
- 1 Stunde fahren im Realverkehr
Klasse BE (Anhänger)
- Mindestalter 17 Jahre, beim Begleiteten Fahren 18 Jahre
- Kombination aus Pkw oder leichtem Lkw und Anhänger die in der Kombination mit den zulässigen Gesamtgewichten 3500 kg überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
- keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
- Praxisprüfung
Gültigkeit
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt