Fahrschule Betz
Klasse A
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- beinhaltet Klassen A2, A1, AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
- bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz) auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins)
- 4 klassenspezifische Unterrichte
Praxisausbildung:
- Stadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre:
- Stadtausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
Klasse A2
- Mindestalter 18 Jahre
- mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
- Leistung maximal 35 Kw
- Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 Kw/kg
- beinhaltet Klasse A1 und AM
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterricht (6 bei Vorbesitz er Fahrerlaubnis)
- 4 klassenspezifische Unterrichte.
- Theorieunterricht entfällt bei Aufstieg von A1 wenn man ihn mehr als 2 Jahre besitzt.
Praxisausbildung Ersterwerb und Erweiterung:
- Stadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
bei Aufstieg von A1 auf A2 weniger als 2 Jahre:
- Stadtausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
bei Aufstieg von A1 auf A2 mehr als 2 Jahre:
- nur Praxisprüfung
Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
- 1) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm
- Nennleistung nicht mehr als 11 Kw
- Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 Kw/kg
- 2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 qcm
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h
- Leistung bis 15 Kw
- beinhaltet Klasse AM
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte und 4 klassenspezifische Unterricht
- PraxisausbildungStadtausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Klasse AM
- Mindestalter 16 Jahre
- 1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
- Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm
- Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw
- 2) Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw
- Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW
- 3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
- andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw
- Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Gültigkeit:
- Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt
Theorieausbildung:
- 12 Grundstoffunterrichte
- 2 klassenspezifische Unterrichte
Praxisausbildung:
- nur Stadt